Recht

 

Als Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit sind Gemeinden täglich mit juristischen Herausforderungen konfrontiert. Dabei können Fehler schnell Haftungen nach sich ziehen, vor allem dann, wenn die handelnden Organe über keine (ausreichende) juristische Ausbildung verfügen. Das Amtshaftungsgesetz ermöglicht es den Bürgern von Bund, Ländern und Gemeinden Schadenersatz zu verlangen, wenn diese im Rahmen der Hoheitsverwaltung rechtswidrig handeln. Hinzu kommt die strafrechtliche Komponente, die vor allem in letzter Zeit vermehrt zu Anklagen wegen Missbrauchs  der Amtsgewalt geführt hat. Das GEN unterstützt Gemeinden in rechtlichen Belangen aller Art, um derartige Haftungen hintanzuhalten.